Das Gesetzesdekret Nr. 122 sieht auf gesamtstaatlicher Ebene nun auch eine erweiterte Pflicht zur Vorlage des Grünen Passes für Eltern und Dritte vor, die Kindergärten und Schulen betreten.
Das Gesetzesdekret wurde am Samstag veröffentlicht und sieht ein unmittelbares Inkrafttreten vor:
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