Disziplinarordnung

Schülerinnen und Schüler sind zu einem höflichen, toleranten und rücksichtsvollen Sozialverhalten in der Klasse, in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule verpflichtet. Grundlage für das Verhalten der Schüler/-innen bilden sowohl die Schulordnung als auch die allgemein in einer Gemeinschaft gültigen Verhaltensregeln.
Werden die schulischen Regeln des Zusammenlebens von der Schülerin/vom Schüler nicht beachtet, so können Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Es ist Aufgabe der Lehrperson, des Klassenrates und des Direktors im Einzelfall abzuwägen, welche Maßnahme erzieherisch als sinnvoll erscheint.
Leichte Disziplinarverstöße werden zuerst mit Ermahnung geahndet und erst im Wiederholungsfall wird eine entsprechend härtere Disziplinarmaßnahme gesetzt.
Grundsätzlich sollte das Prinzip der Bestrafung durch das Prinzip der Einsicht ersetzt werden. Die Schüler/-innen sollen erkennen, dass Regelverstöße notwendigerweise Konsequenzen mit sich bringen. Jeder Maßnahme muss eine Anhörung der betroffenen Schülerin/des betroffenen Schülers vorausgehen.


Immer gilt, dass Disziplinarmaßnahmen

  • die Persönlichkeit des Einzelnen nicht verletzen sollen
  • nur Einzelpersonen betreffen
  • zeitlich begrenzt sind
  • im ausgewogenen Verhältnis zum Verstoß und zur Anzahl der Übertretungen stehen


Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung
Klassenregeln werden mit den Schülern/Schülerinnen gemeinsam erstellt. Die Bewältigung von Konfliktsituationen soll im Unterricht gelernt und geübt werden, Gewalt soll thematisiert werden.

Solidarität innerhalb der Lehrerschaft
Wenn Schwierigkeiten mit einzelnen Schülern/Schülerinnen auftreten, kann man die eigenen Kolleginnen/Kollegen ansprechen und sie fragen, ob die Schülerin/der Schüler einmal für eine oder mehrere Stunden den Unterricht der Kollegin/des Kollegen besuchen könne.

 

Download - Disziplinarordnung der Mittelschule Lana

 

Alle Eintragungen ins Klassenregister werden den Eltern schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt durch die Lehrperson, welche die Eintragung vornimmt. Eine Kopie des Schreibens wird ins Protokollbuch des Klassenrates gelegt und bei Bedarf protokolliert.
Es ist nicht die Anzahl der Eintragungen maßgeblich für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme, sondern die Art des Verstoßes.
In der Regel tritt der Klassenrat nach der 3. Eintragung zusammen und beschließt weitere Maßnahmen.
Weitere Maßnahmen, die der Klassenrat bzw. Lehrpersonen bei angeführten Regelverstößen verhängen können:

  • formale Entschuldigung bei den Betroffenen
  • Aussprache mit einer oder mehreren Lehrpersonen
  • Kurzreferate zu verschiedenen Themen (z.B. Schulgemeinschaft, Schulordnung)    
  • schriftliche Arbeiten, wobei Gedanken oder Überlegungen über den Regelverstoß Inhalt sind
  • Arbeitsaufträge außerhalb der Klassengemeinschaft ausführen
  • Zeitweiliger Ausschluss von der Unterrichtsstunde (unter Wahrung der Aufsichtspflicht)
  • Aussprache mit dem Direktor
  • Ausschluss vom Besuch des Pausenhofes
  • Ausschluss vom Klassenverband für einen definierten Zeitraum: die Schülerin/der Schüler wird - möglichst zugintern - einer anderen Klasse zugewiesen.

 

Rekursmöglichkeit

Gegen sämtliche Disziplinarmaßnahmen können die Erziehungsberechtigten Rekurs bei der Schlichtungskommission der Schule einreichen.
Die Schlichtungskommission hat die Aufgabe, sich

  • mit Rekursen bezüglich verhängter Disziplinarmaßnahmen und
  • mit Anfragen über Streitfälle bezüglich Auslegung und Verletzungen der Schüler- und Schülerinnencharta an der Schule

zu befassen und diesbezüglich Entscheidungen zu treffen.
Bevor sich die Schlichtungskommission mit einem Konflikt befasst, sollen die Beteiligten das direkte Gespräch suchen. Ein evtl. Rekurs (mit Angabe des Grundes, Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten) kann innerhalb von 15 Werktagen nach Bekanntgabe der Disziplinarmaßnahmen an den Direktor gerichtet werden.

 

(entsprechend Beschluss der Landesregierung Nr. 2523 vom 21.07.2003 – Schüler- und Schülerinnencharta)

(Beschluss des Schulrates vom 18.12.2003)