Gesamtbetrag der Prämien

(GvD Nr. 33/2013, Art. 20, Abs. 1)


Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht. Siehe die entsprechende Seite der Sektion „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes.