Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
(GvD Nr. 33/2013, Art. 12, Abs. 1, 2)
Für Kostenreduzierung bei schulbegleitenden Veranstaltungen im Falle einer nachgewiesenen Notsituation, ist ein schriftlicher, begründeter Antrag an die Schulführungskraft zu richten.