Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

(GvD Nr. 33/2013, Art. 12, Abs. 1, 2)

 

Für Kostenreduzierung bei schulbegleitenden Veranstaltungen im Falle einer nachgewiesenen Notsituation, ist ein schriftlicher, begründeter Antrag an die Schulführungskraft zu richten.