(GvD Nr. 33/2013, Art. 31, Abs. 1)
Die Schule hat in diesem Feld die nicht umgesetzten Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule und der eventuell vorhandenen Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule zu veröffentlichen.
Keine Beanstandungen der Kontrollorgane vorhanden.
Der Schulsprengel Lana verfügt derzeit nicht über ein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV) oder über eine gleichwertige Struktur.